Amtliche Meldung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung für das Jahr 2021 sind bis spätestens zum 31.03.2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Familien mit einem oder mehreren Kindern im Alter von bis zu drei Jahren oder Personen, die inkontinent sind, erhalten pro Jahr einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 bzw. 50 Euro.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den nachfolgenden Richtlinien:

1. Babywindeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
– dass die Kleinkinder, für welche die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Nohfelden wohnhaft und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind;
– dass die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre waren.
Der Förderbetrag beträgt pro Lebensjahr pauschal 25,00 € pro Kind und wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 € pro Kind in 3 Jahren.

2. Inkontinenz
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
– dass die Personen, für welche die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Nohfelden wohnhaft und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind;
– dass durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt wird, dass eine Inkontinenz vorliegt (die Gemeinde behält sich das Recht vor, zur Überprüfung der Angaben ein ärztliches Attest anzufordern).
Der Förderbetrag je Inkontinenzpatient beträgt für jedes angefangene Quartal ab Vorliegen der Voraussetzungen pauschal 12,50 €, pro Jahr somit höchstens 50,00 €.

Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird eine Förderung nicht gewährt.

Förderanträge können bei der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, für das abgelaufene Abrechnungsjahr gestellt werden.
Die Anträge mit den dazugehörigen Anlagen müssen unter Verwendung der Formblätter „Babywindeln“ oder „Inkontinenz“ gestellt werden und sind mit dem Vermerk „Windelentsorgung“ im verschlossenen Umschlag bis spätestens 31.03. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres einzureichen.

Die Formblätter finden sie auch auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden unter der Rubrik „Rathaus & Service“ / „Alle Formulare, Richtlinien und Satzungen“ unter dem Punkt „Zuschüsse“ oder unter folgendem Link:

Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung
https://bit.ly/3rxlybv
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln
https://bit.ly/34bTG3u
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung v. Windeln wegen Inkontinenz
https://bit.ly/34vdKxR

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