Erste-Hilfe-Ausbildung bei der Feuerwehr

In Deutschland ist jede Person verpflichtet, in Not geratenen Menschen zu helfen. Die Angehörigen der Hilfsorganisationen müssen darüber hinaus erweiterte Erstmaßnahmen leisten. Zur Ersten Hilfe gehören lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die einfach erlernt und bei medizinischen Notfällen, beispielsweise bei Atem- oder Kreislaufstillstand oder Blutungen, angewendet werden können. In speziellen Lehrgängen werden diese Maßnahmen zur Erstversorgung vermittelt. Auch die Versorgung von Verbrennungen, Schockzuständen sowie Vergiftungen wird dabei gelehrt. Unter der Leitung von Jürgen Przywarra (DRK Kreisverband St. Wendel) wurden am Wochenende 13 Einsatzkräfte sowie Mitglieder der Jugendfeuerwehr in Erster Hilfe aus- und fortgebildet, um bei Unglücksfällen stets wirksame Maßnahmen sicherstellen zu können.