Amtliche Meldung

Nachhaltige Beschaffungsrichtlinie tritt in Kraft

Neben unserem privaten Konsum hat auch die öffentliche Beschaffung große Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt in den Herstellerbetrieben und Ländern. Damit verbunden sein können insbesondere menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, ein hoher Ressourcenverbrauch oder auch negative Auswirkungen auf die Umwelt (Boden, Luft, Wasser) durch die Produktion, den Transport und die Entsorgung.
Eine nachhaltige Beschaffung mindert diese negativen Auswirkungen unseres Konsums. Die nachhaltige Beschaffung leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDG). Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nohfelden bereits im Jahr 2020 in ihrem „Agenda 2030 Aktionsprogramm“ die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung in der Kommunalverwaltung als strategisches Ziel festgelegt.
Zur Umsetzung dieses Nachhaltigkeitsziels hat die in der Gemeindeverwaltung ansässige Stabsstelle „Globale Nachhaltigkeit“ im vergangenen Jahr die „Richtlinie der Gemeinde Nohfelden zur nachhaltigen Beschaffung“ erarbeitet. Diese wurde am 16. Dezember 2021 einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet. Die nun vorliegende Richtlinie dient als Grundlage für die Beschaffung in allen kommunalen Einrichtungen (Kitas, Grundschule, bewirtschaftete Immobilien, Feuerwehr etc.) und betrifft alle Beschaffungen, die aus Haushaltsmitteln der Gemeinde finanziert werden.

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