Zwar schränkt seit 2013 das Ehrenamtsstärkungsgesetz die Haftung der Mitglieder von Vereins- und Verbandsvorständen ein. Dennoch können sie, wie auch sonstige Vereinsmitglieder, schadensersatzpflichtig sein, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Wann…
Bereits stattgefunden
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Amtliche Meldung
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