Informationen zum Umgang nach positiver Corona-Testung ab dem 5. Februar 2022

Gemeinsame Mitteilung des Gesundheitsamtes des Landkreises St. Wendel und der Ortspolizeibehörden der Kommunen im Landkreis St. Wendel

Aufgrund des starken Ansteigens der Infektionszahlen ist es dem Gesundheitsamt des Landkreises St.Wendel nicht mehr möglich, jeden Infizierten persönlich zu kontaktieren. Jede mittels PCR-Test positiv auf Covid-19 getestete Person (Indexperson) muss sich deshalb gemäß der „Corona-Verordnung“ (Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes) ab Bekanntwerden des Testergebnisses selbsttätig in häusliche Isolation begeben („automatische Absonderungspflicht“).

Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung durch die zuständige Ortspolizeibehörde ihrer Gemeinde bedarf es damit nicht mehr. Positiv getestete Personen erhalten ausschließlich ein Informationsschreiben, in welchem alle relevanten Schritte und Informationen aufgeführt sind. Die Informationen stehen auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden zur Verfügung:
https://www.nohfelden.de/positiver-test-quarantaene-isolation-freitestung-erlaeuterungen/